Weitere Entscheidung unten: LG Frankenthal, 18.03.1999

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6115
OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98 (https://dejure.org/1998,6115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08.06.1998 - 14 W 391/98 (https://dejure.org/1998,6115)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 08. Juni 1998 - 14 W 391/98 (https://dejure.org/1998,6115)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91 Abs. 1 S. 1
    Einschaltung eines Detektivs zur Ermittlung der Anschrift eines prozeßentscheidenden Zeugen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Evers OK-Vertriebsrecht(Abodienst) (Leitsatz)

    Festsetzung von Detektivkosten zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1158
  • MDR 1999, 384
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Koblenz, 24.10.1990 - 14 W 671/90

    Vorprozessuale Detektivkosten; Erstattungsfähigkeit; Gerichtliche

    Auszug aus OLG Koblenz, 08.06.1998 - 14 W 391/98
    Es ist weder behauptet noch sonst ersichtlich, daß dem Kläger andere, billigere Möglichkeiten zu Gebote gestanden hätten, die Adresse des Zeugen S. in Erfahrung zu bringen oder daß die eingeschaltete Detektei überflüssige Kosten verursacht hätte (vgl. dazu Senatsbeschlüsse 14 W 671/90 vom 24. Oktober 1990 = NJW-RR 1991, 894 und 14 W 503/95 vom 25. August 1995).
  • OLG Koblenz, 01.03.2002 - 14 W 123/02

    Kostenfestsetzung: Dedektivkosten - Erstattungsfähigkeit

    Denn andere, wirtschaftlich sinnvollere Möglichkeiten, an die Adresse des Beklagten zu gelangen, sind nicht zu ersehen, nachdem eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt ohne positives Ergebnis geblieben war (Senatsbeschlüsse, NJW-RR 1991, 894 und - 14 W 391/98 - vom 8. Juni 1998).
  • LG Mönchengladbach, 05.11.2003 - 5 T 517/03

    Prozesskosten - Kosten der Zeugenermittlung sind notwendige Kosten der

    In einer neueren Entscheidung hat das OLG Koblenz (NJW-RR 1999, Seite 1158) Kosten in Höhe von 1.000,00 DM als erstattungsfähig angesehen, die durch die Einschaltung eines Detektives zur Ermittlung der Anschrift eines Zeugen angefallen waren, nachdem der Zeuge trotz eingeholter Auskünfte bei zwei Melde- und einem Gewerberegister unauffindbar war.
  • OLG Köln, 19.09.2012 - 17 W 150/12
    So sind etwa Kosten für die Einschaltung einer Detektei zur Anschriftenermittlung als erstattungsfähig angesehen worden, wenn Anfragen beim Melderegister erfolglos geblieben waren (OLG Koblenz NJW-RR 1999, 1158) oder von Bekanntschaftsverhältnissen oder von Gründen für die Anmietung eines Mietwagens beim Verdacht eines gestellten Unfalls (OLG Schleswig JB 1991, 1657; KG JB 2004, 32).
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Rechtsprechung
   LG Frankenthal, 18.03.1999 - 5 T 2/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,10428
LG Frankenthal, 18.03.1999 - 5 T 2/99 (https://dejure.org/1999,10428)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18.03.1999 - 5 T 2/99 (https://dejure.org/1999,10428)
LG Frankenthal, Entscheidung vom 18. März 1999 - 5 T 2/99 (https://dejure.org/1999,10428)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verjährung eines Anspruchs auf Rückerstattung von Grundbucheintragungskosten; Entstehung des Rückerstattungsanspruchs mit der Leistung des Kostenschuldners; Voraussetzungen der Fälligkeit des Rückerstattungsanspruchs

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 1158
  • MDR 1999, 1158
 
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Wird zitiert von ... (3)

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